Die Anschaffung einer Solaranlage ist kostspielig. Mit einer Photovoltaik Förderung kommen Sie günstiger an den eigenen Solarstrom. Wir zeigen, welche Zuschüsse Bund und Länder zahlen.
Ob mit einem kleineren Balkonkraftwerk oder der ausgewachsenen Solaranlage auf dem Dach: Solche Vorhaben wollen Bund und Länder unterstützen und haben daher eine Reihe von Programmen zur Photovoltaik Förderung aufgelegt. An manchen Orten gibt es einen attraktiven Zuschuss – bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Aber auch vom Bund gibt es Erleichterungen. Einen Überblick über die Möglichkeiten der Förderung für Solaranlagen in Deutschland bekommen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf den Kauf einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) erhebt der Bund keinen Mehrwertsteuerzuschlag mehr.
- Für eingespeisten Strom bekommen Betreiberinnen und Betreiber eine Einspeisevergütung nach den Sätzen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
- Der Bund fördert die Anschaffung von Solaranlagen in Kombination mit Wallbox und Stromspeicher.
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt zinsgünstige Kredite für die Anschaffung einer PV-Anlage.
- In manchen Bundesländern und Kommunen gibt es weitere Förderprogramme mit Zuschüssen für Solaranlagen.
- Beantragen Sie Fördergelder & Co. bereits vor dem Kauf – das ist meist zwingende Voraussetzung.
Bundesweite Photovoltaik Förderung
In Deutschland hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien massiv auszubauen. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Energiebedarfs aus alternativen Energiequellen gedeckt sein.
Daher hat die Politik auch einige Maßnahmen für die Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) umgesetzt und 2022 etwa die Wirkleistungsbeschränkung (70-Prozent-Regel) für die meisten Anlagen aufgehoben (mehr dazu in einem gesonderten Artikel). Außerdem ist die Einspeisevergütung gestiegen – und oft nicht mehr zu versteuern. Seit 2023 gilt beim Kauf keine Mehrwertsteuer mehr.
Solarstrom für Elektroautos: Über 10.000 Euro Zuschuss vom Bund
Einen Fördertopf hat der Bund 2023 ins Leben gerufen und Zuschüsse für die Kombination einer PV-Anlage mit Speicher und Wallbox im Rahmen des Programms “Solarstrom für Elektroautos” vergeben. Das Geld war schnell weg, doch 2024 soll die Förderung zurückkehren.
EEG 2023: Einspeisevergütung als Photovoltaik-Förderung
Aufgrund der hohen Strompreise lohnt es sich für Hausbesitzerinnen und -besitzer, den Strom, den ihre Solaranlage erzeugt, selbst zu verbrauchen. Die überschüssige Energie wandert ins öffentliche Netz. Dafür gibt es im Gegenzug eine Einspeisevergütung, die pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) zählt. Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze.
Die bleiben bis Anfang 2024 konstant, auch wenn der Anlagenbau sich verzögert, weil die Bundesregierung die monatliche Degression bis Januar 2024 ausgesetzt hat. Für die Teileinspeisung, also wenn der Strom selbst verbraucht und nur überschüssiger Strom eingespeist wird, gibt es nun eine Einspeisevergütung in Höhe von:
- 8,6 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kW
- 7,5 Cent pro kWh für Anlagenteile zwischen 10 und 40 kW
- 6,2 Cent pro kWh für Anlagenteile zwischen 40 und 750 kW
Für die Volleinspeisung gelten höhere Sätze (bis zu 13,4 Cent pro kWh) – doch es lohnt in der Regel mehr, auch den eigenen Stromverbrauch mit dem selbst erzeugten Strom zu decken. Ab dem 1. Januar 2023 zahlen Stromverbraucherinnen und -verbraucher keine EEG-Umlage mehr. Die hat zuvor die Einspeisevergütung finanziert, was jetzt der Bundeshaushalt übernimmt.
Entlastung bei der Einkommenssteuer
Bis vor Kurzem musste die Einspeisevergütung versteuert werden. Davon befreien ließen sich bis dato Anlagen mit einer Leistungsgrenze von 10 Kilowatt Peak (kWp). Ab dem Steuerjahr 2022 gilt die Befreiung automatisch bei neuen Solaranlagen bis 30 kWp für Einfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser bis 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit, maximal aber 100 kWp pro Steuerpflichtigem.
Nullsteuersatz bei der Photovoltaik-Anschaffung
Der Bund erhebt seit dem 1. Januar 2023 auf Anlagen, die man installiert, keine Umsatzsteuer mehr. Somit fällt der Mehrwertsteuer-Aufschlag weg – Anlagen sind also günstiger, wenn die Händler die Ersparnis weitergeben. Der Nullsteuersatz gilt für:
- Feste Solarmodule bis 30 kWp generell
- Zubehör wie Wechselrichter, Kabel und Speicher
- Ersatzteile im Reparaturfall
- Größere Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen, etwa der Installation auf Wohngebäuden
- Gemietete PV-Anlagen, sofern vertraglich vereinbart ist, dass die Anlage nach Ende der Mietdauer in den Besitz übergeht
KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite
Wenn Sie eine PV-Anlage errichten wollen, steht Ihnen zur Finanzierung ein vergünstigter Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Die Förderbank stellt für Anlagen, die der Erzeugung von Strom und Wärme dienen, einen Kredit zu einem Zinssatz von 4,72 Prozent bereit (Stand: 13. November 2023).
Mit dem Kredit im Rahmen des Pakets “Erneuerbare Energien-Standard” lassen sich bis zu 100 Prozent des PV-Projekts finanzieren. Wichtig: Sie müssen den Kreditantrag bereits vor dem Erwerb Ihrer PV-Anlage bei Ihrer Bank einreichen, also bevor Sie den Kaufvertrag für Ihre Solaranlage unterzeichnen.

Photovoltaik Förderung auf regionaler Ebene
Zuschüsse für Solaranlagen gibt es sowohl auf kommunaler Ebene als auch seitens einzelner Bundesländer in Deutschland. Auch manche Energieversorger gewähren Zuschüsse oder zahlen eine höhere Einspeisevergütung. Förderprogramme laufen oft nur so lange, bis der Fördertopf leer ist. Beispielhaft gibt es in den folgenden Ländern Zuschüsse.
Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg hat Stromspeicher gefördert, doch die Mittel sind erschöpft. In einigen Gemeinden des Bundeslandes gibt es jedoch noch Fördergelder, zum Beispiel:
- Freiburg im Breisgau: PV-Stromspeicher mit 150 Euro pro kWh und maximal 1.500 Euro, PV-Anlagen mit bis zu 150 Euro je kWp ab einer gewissen Größe der Anlage
- Stuttgart: Begleitende Maßnahmen zur Installation von Solaranlagen mit bis zu 350 Euro je kWp, PV-Stromspeicher mit bis zu 300 Euro je kWh, Balkonkraftwerke mit 200 Euro
- Tübingen: Solaranlagen mit bis zu 3.000 Euro, Balkonkraftwerke mit bis zu 250 Euro
- Ulm: Solaranlagen mit bis zu 400 Euro je kWp, PV-Stromspeicher mit 200 Euro je kWh, Balkonkraftwerke mit bis zu 250 Euro
Bayern
Das Land Bayern fördert Solarenergie nicht flächendeckend. Einige Kommunen hingegen schon.
- Erlangen: Solaranlagen bis 30 kWp mit 150 Euro pro kWp und maximal 4.500 Euro; PV-Stromspeicher mit 150 Euro je kWh und maximal 1.050 Euro, Balkonkraftwerke mit maximal 300 Euro
- München: Solaranlagen bis 30 kWp mit 200 Euro je kWp (für erste 10 kWp) und 100 Euro je kWp (für jedes kWp über 10 bis 30 kWp), Beratungsleistungen für Solaranlagen bis 1.500 Euro
- Regensburg: Solaranlagen mit 100 Euro je kWp und maximal 1.500 Euro, zusätzlicher Zuschuss von 200 Euro je kWp bei erschwerten Bedingungen (etwa Denkmalschutz), Balkonkraftwerke mit 150 Euro
Berlin
In Berlin gilt das Solar-Plus-Förderprogramm, das Balkonkraftwerke mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Daneben gibt es für PV-Stromspeicher 300 Euro je kWh nutzbare Kapazität.
Hessen
Das Bundesland Hessen hat aktuell zwar kein bundeslandweites Förderprogramm, abgesehen vom Zinszuschuss in Höhe von 1 Prozent zu Darlehen. Doch einige Orte gewähren auch Zuschüsse. Über die zentrale Fördermittelauskunft lässt sich ermitteln, ob die eigene Kommune etwas anbietet. Hier gibt es beispielsweise Zuschüsse:
- Darmstadt: Solaranlagen mit 200 Euro je kWp und maximal 6.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Nutzerinnen und Nutzer 500 Euro für Balkonkraftwerke.
Niedersachsen
Kein landesweites Förderprogramm, dafür unterstützen einige Städte Solaranlagen – Beispiel:
- Hannover: Solaranlagen mit 100 Euro pro kWp und bis zu 1.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert eine spezielle Form der PV-Anlage, nämlich solche, die in die Fassade integriert ist. Für Fassaden-Photovoltaik-Anlagen gibt es 350 Euro je kWp und maximal 50.000 Euro.
- Bonn: Balkonkraftwerke, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bis maximal 640 Euro, Photovoltaik-Anlagen zum Beispiel bei maximaler Ausnutzung der Dachfläche mit 100 Euro je kWp, Kombination mit Solarthermie mit 300 Euro je kWp oder Fassaden-PV an Bestandsgebäuden mit 300 Euro pro kWp
- Essen: Solaranlagen mit bis zu 4.000 Euro
- Köln: Solaranlagen mit bis zu 300 Euro je kWp, PV-Stromspeicher mit 250 Euro je kWh, Balkonkraftwerke mit 300 Euro
- Mannheim: Solaranlagen mit 100 Euro je kWp und maximal 1.000 Euro (bei kompletter Dachbelegung maximal 2.400 Euro)
- Münster: Gründach- oder Fassaden-PV mit 300 Euro je kWp
Sachsen
Das Bundesland Sachsen fördert Balkonkraftwerke in Mietwohnungen mit 300 Euro.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein bekommen Sie 200 Euro für Balkonkraftwerke. Für Stromspeicher zahlt das Land 750 Euro Zuschuss.
Ausgelaufene Förderprogramme
Programme in Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind ausgelaufen. Sachsen-Anhalt plant, für 2024 eine neue Solarstrom-Förderung aufzulegen. In den Bundesländern Brandenburg, Bremen und Hamburg sind der Redaktion aktuell keine Förderungen bekannt.
Fazit: Solaranlagen lohnen sich
Wer mit der Anschaffung einer Solaranlage liebäugelt, sollte sich schon vor Abschluss des Kaufvertrags über Fördermöglichkeiten und -bedingungen bei seinem Bundesland und seiner Kommune informieren. Ohnehin gilt beim Kauf keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen und steuerlich hat der Bund für Erleichterung gesorgt. Wer Speicher, Wallbox und PV-Anlage anschafft, profitiert zudem gegebenenfalls von der bundesweiten Förderung “Solarstrom für Elektroautos”.